Amtsärztin / Amtsarzt
Beschreibung
Die zuständige Stelle ist dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung / Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Hinweise für Harburg: Amtsärztin
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erfüllt im Auftrag von Behörden, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Gerichten hoheitliche Aufgaben. Es werden auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen Untersuchungen durchgeführt und Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankengeschichte sowie eine körperliche Untersuchung, die bedarfsweise durch Hör- und Sehtests, Laboruntersuchungen, EKG, Reaktionstests und Gedächtnistests ergänzt wird.
Ärztinnen und Ärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studierende: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
- Studierende: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studierende: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Amtsärztin
- Ein gültiges Ausweisdokument
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Die schriftliche Anfrage der jeweiligen Institution (z.B. Hochschule) oder der Behörde (z.B. Landesschulbehörde), soweit der Auftrag nicht direkt an das Gesundheitsamt gerichtet wurde
- vorhandene ärztliche Befundberichte / Krankenhausentlassungsberichte
- ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
- Schwerbehindertenausweis / Versorgungsbescheid / Bescheid zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Bescheide der Kranken- oder Pflegekasse (soweit vorhanden)
- Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
- Namen und Dosierung der einzunehmenden Medikamente
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Amtsärztin
Gebühr bei kostenpflichtigen Untersuchungen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Harburg: Amtsärztin
Zeugnisse und Gutachten werden an den Auftraggebenden der Begutachtung versandt. Es werden nur die für die Begutachtung wesentliche Tatsachen mitgeteilt. Die betroffene Person hat das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen. Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Zeugnissen und Gutachten an Dritte erfolgt nur mit dem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Person.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Amtsärztin
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben