Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztin / Amtsarzt

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle ist dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    • Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung / Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Hinweise für Harburg: Amtsärztin

    Allgemeine Informationen

    Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erfüllt im Auftrag von Behörden, öffentlich-rechtlichen Institutionen und Gerichten hoheitliche Aufgaben. Es werden auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen Untersuchungen durchgeführt und Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankengeschichte sowie eine körperliche Untersuchung, die bedarfsweise durch Hör- und Sehtests, Laboruntersuchungen, EKG, Reaktionstests und Gedächtnistests ergänzt wird.

    Ärztinnen und Ärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    • Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studierende: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
    • Studierende: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Studierende: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-372

    Fax: +49 4171 693-174

    E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de

    Weitere Informationen

    Anfahrt über Schloßring!

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Amtsärztin

    • Ein gültiges Ausweisdokument
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • Die schriftliche Anfrage der jeweiligen Institution (z.B. Hochschule) oder der Behörde (z.B. Landesschulbehörde), soweit der Auftrag nicht direkt an das Gesundheitsamt gerichtet wurde
    • vorhandene ärztliche Befundberichte / Krankenhausentlassungsberichte
    • ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
    • Schwerbehindertenausweis / Versorgungsbescheid / Bescheid zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
    • Bescheide der Kranken- oder Pflegekasse (soweit vorhanden)
    • Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
    • Namen und Dosierung der einzunehmenden Medikamente

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Amtsärztin

    Gebühr bei kostenpflichtigen Untersuchungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Harburg: Amtsärztin

    Zeugnisse und Gutachten werden an den Auftraggebenden der Begutachtung versandt. Es werden nur die für die Begutachtung wesentliche Tatsachen mitgeteilt. Die betroffene Person hat das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen. Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Zeugnissen und Gutachten an Dritte erfolgt nur mit dem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Person.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Amtsärztin

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de