Amtsärztin / Amtsarzt
Beschreibung
Die zuständige Stelle ist dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Niedersachsen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung / Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Hinweise für Schaumburg: Amtsärztin / Amtsarzt
Der Amtsärztliche Dienst führt medizinische Begutachtungen durch, überwiegend auf der Grundlage eines schriftlichen Untersuchungsauftrages von Institutionen (Behörden, andere Ämter).
- Begutachtungen nach dem Beamtengesetz (z. B. Einstellungen bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Feststellung der Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Reduktion der Regelstundenzahl bei Lehrkräften)
- Begutachtungen nach den Beihilfevorschriften (z. B. Heilkur, Sanatoriumsbehandlung, Heil- und Hilfsmittel)
- Begutachtungen im Auftrag von Ordnungsbehörden (z. B. Asyl- und Ausländerrecht, Straßenverkehrsrecht)
- Sozialmedizinische Begutachtungen (z. B. Krankenkostzulage, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit)
- Begutachtungen für Gerichte (z. B. Betreuungsrecht, Verhandlungsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit)
- Sonstige Begutachtungen (z. B. Prüfungsunfähigkeit, Sportbefreiung, Kindergeld)
Verbindliche Termine werden in der Regel erst vergeben, wenn der schriftliche Untersuchungsauftrag hier vorliegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben