Impfung Beratung

    Impfung: Beratung

    Beschreibung

    Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

    Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder der zuständigen Stelle auf.

    Hinweise für Osterholz: Impfberatung

    Allgemeine Informationen

    Gemäß Nds. ÖGD-Gesetz sind die Gesundheitsämter dazu aufgerufen, aktiv zur Erhöhung der Durchimpfungsrate beizutragen. Das Gesundheitsamt im Landkreis Osterholz entspricht dem mit der Durchführung der Überprüfung der Impfausweiseund ggf. der Empfehlung zur Vorstellung beim Kinderarzt zur Ergänzung des bestehenden Impfschutzes.

    Warum Impfungen?

    Das Ziel einer Impfung ist es, die Geimpften vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Neben dem Schutz des Einzelnen gegen die Erreger, die von Mensch zu Mensch übertragen werden, bieten Impfungen bei hohen Durchimpfungsraten auch einen Kollektivschutzes („Nestschutz"/„Herdenschutz") der Bevölkerung, mit der das Risiko von Epidemien vermindert werden kann.

    Ein sicherer Bevölkerungsschutz ist (lt. Robert- Koch-Institut 2007) gegeben bei einer Durchimpfungsrate von:

    • 80% bei Diphtherie
    • 90% bei Mumps
    • 92% - 95% bei Masern

    Das Impfen ist eine ganzheitliche Vorsorgemaßnahme, bei der abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger oder einzelne Erregerproteine injiziert werden. Der Körper entwickelt dadurch eine Immunität gegen diese Krankheitserreger.

    Schwerwiegende Impfkomplikationen sind bundesweit selten zu beobachten und werden in einem Zentralregister erfasst. Die bei Nichtgeimpften im Krankheitsfall viel häufiger auftretenden ernsten Komplikationen, die z. T. bleibende Schäden hinterlassen, werden leider nicht so vollständig dokumentiert. Die Zahl komplizierter Krankheitsverläufe und Folgeschäden steigt proportional zur sinkenden Durchimpfungsrate. Deshalb muss das Erreichen einer ausreichend hohen Durchimpfungsrate Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland sein.



    Allgemeine Informationen

    Gemäß Nds. ÖGD-Gesetz sind die Gesundheitsämter dazu aufgerufen, aktiv zur Erhöhung der Durchimpfungsrate beizutragen. Das Gesundheitsamt im Landkreis Osterholz entspricht dem mit der Durchführung der Überprüfung der Impfausweiseund ggf. der Empfehlung zur Vorstellung beim Kinderarzt zur Ergänzung des bestehenden Impfschutzes.

    Warum Impfungen?

    Das Ziel einer Impfung ist es, die Geimpften vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Neben dem Schutz des Einzelnen gegen die Erreger, die von Mensch zu Mensch übertragen werden, bieten Impfungen bei hohen Durchimpfungsraten auch einen Kollektivschutzes ("Nestschutz"/"Herdenschutz") der Bevölkerung, mit der das Risiko von Epidemien vermindert werden kann.

    Ein sicherer Bevölkerungsschutz ist (lt. Robert- Koch-Institut 2007) gegeben bei einer Durchimpfungsrate von:

    • 80% bei Diphtherie
    • 90% bei Mumps
    • 92% - 95% bei Masern

    Das Impfen ist eine ganzheitliche Vorsorgemaßnahme, bei der abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger oder einzelne Erregerproteine injiziert werden. Der Körper entwickelt dadurch eine Immunität gegen diese Krankheitserreger.

    Schwerwiegende Impfkomplikationen sind bundesweit selten zu beobachten und werden in einem Zentralregister erfasst. Die bei Nichtgeimpften im Krankheitsfall viel häufiger auftretenden ernsten Komplikationen, die z. T. bleibende Schäden hinterlassen, werden leider nicht so vollständig dokumentiert. Die Zahl komplizierter Krankheitsverläufe und Folgeschäden steigt proportional zur sinkenden Durchimpfungsrate. Deshalb muss das Erreichen einer ausreichend hohen Durchimpfungsrate Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland sein.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin, dem Landkreis und der kreisfreien Stadt. Diese bieten neben der Beratung auch kostenlose Impfungen an.

    Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot.
     

    Hinweise für Osterholz: Impfberatung

    Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut.

    Vor Antritt einer Auslandsreise ist darüber hinaus eine reisemedizinische Impfberatung zu empfehlen. In dieser werden Sie über vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. zur Notwendigkeit einer Malariaprophylaxe oder einer Gelbfieberimpfung, informiert.

    Das Gesundheitsamt bietet jeden Montag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0 47 91 / 930 - 2951 eine telefonische Impfsprechstunde an. Wir beraten Sie sowohl zu Themen des allgemeinen Impfschutzes als auch zum Thema Reiseimpfschutz.

    Wichtig: Das Gesundheitsamt berät zu allen Fragen rund um das Thema Impfen. Impfungen selbst werden jedoch nicht durchgeführt. Für die Durchführung von Impfungen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

    Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot durch das Landesgesundheitsamt.

    Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut.

    Vor Antritt einer Auslandsreise ist darüber hinaus eine reisemedizinische Impfberatung zu empfehlen. In dieser werden Sie über vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. zur Notwendigkeit einer Malariaprophylaxe oder einer Gelbfieberimpfung, informiert.

    Das Gesundheitsamt bietet jeden Montag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0 47 91 / 930 - 2951 eine telefonische Impfsprechstunde an. Wir beraten Sie sowohl zu Themen des allgemeinen Impfschutzes als auch zum Thema Reiseimpfschutz.

    Wichtig: Das Gesundheitsamt berät zu allen Fragen rund um das Thema Impfen. Impfungen selbst werden jedoch nicht durchgeführt. Für die Durchführung von Impfungen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

    Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot durch das Landesgesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimstraße 1-3

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2900

    Fax: 04791 930-2999

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Impfberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.12.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    impfen, Infektionsschutz, Reisen, Reisemedizin, Ausland, Reisemedizinische Untersuchungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)