Impfung: Beratung
Beschreibung
Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder der zuständigen Stelle auf.
Hinweise für Harburg: Impfung: Beratung
Impfungen
Durch Impfungen wird der Ausbruch ansteckender Krankheiten für den einzelnen Menschen verhindert. Wenn sehr viele Menschen geimpft sind, wird die Verbreitung dieser Krankheiten in Familien, Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten oder anderen großen Gruppen verhindert. Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden dürfen, werden durch die geimpfte Gruppe geschützt.
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten impfen auch die Gesundheitsämter. Im Gesundheitsamt des Landkreises Harburg können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr geimpft werden, sofern sie gesund sind und keine Allergien gegen Bestandteile der Impfstoffe bestehen. Unter der Telefonnummer 04171 – 693 389 können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.
Impfberatung
Wir beraten nach den aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes, Berlin. Das Robert-Koch-Institut ist eine Behörde des Bundes, zuständig unter anderem zum Erkennen und Verhindern von Infektionskrankheiten. Gern möchten wir Ihre Fragen beantworten z. B.
- zu Krankheiten, gegen die geimpft werden soll
- zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen der Impfung
- zum Verhalten nach der Impfung
- zu Impfabständen
Wir beraten Sie u. a. gern zur Impfung gegen das humane Papiloma Virus (HPV), das für das Zervix-Karzinom bei Frauen verantwortlich ist. 2018 wurde die Impfempfehlung auf Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren ausgeweitet. Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz zur Verhinderung der Übertragung von Masern auf Kinder, Jugendliche sowie immungeschwächte Menschen. Auch dazu beantworten wir Ihre Fragen gern.
Impfaktionen
Jedes Jahr schwärmt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst in die Schulen aus. Im Auftrag des Landes Niedersachsen wollen wir die Verbesserung der Durchimpfungsraten erreichen, individuelle Impflücken schließen und die tatsächlichen Durchimpfungsraten feststellen. Dazu sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Für die Beratung benötigen wir den Impfausweis und im Falle einer Impfung auch die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes. Es werden bei den Impfaktionen in den Schulen und nach Terminabsprache im Gesundheitsamt folgende Impfungen für Kinder und Jugendliche angeboten:
Impfungen, die von der STIKO empfohlen sind, werden üblicherweise von den Krankenkassen finanziert und sind beihilfefähig.
Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen
Auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite
Impfungen
Durch Impfungen wird der Ausbruch ansteckender Krankheiten für den einzelnen Menschen verhindert. Wenn sehr viele Menschen geimpft sind, wird die Verbreitung dieser Krankheiten in Familien, Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten oder anderen großen Gruppen verhindert. Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden dürfen, werden durch die geimpfte Gruppe geschützt.
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten impfen auch die Gesundheitsämter. Im Gesundheitsamt des Landkreises Harburg können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr geimpft werden, sofern sie gesund sind und keine Allergien gegen Bestandteile der Impfstoffe bestehen. Unter der Telefonnummer 04171 - 693 389 können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.
Impfberatung
Wir beraten nach den aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes, Berlin. Das Robert-Koch-Institut ist eine Behörde des Bundes, zuständig unter anderem zum Erkennen und Verhindern von Infektionskrankheiten. Gern möchten wir Ihre Fragen beantworten z. B.
- zu Krankheiten, gegen die geimpft werden soll
- zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen der Impfung
- zum Verhalten nach der Impfung
- zu Impfabständen
Wir beraten Sie u. a. gern zur Impfung gegen das humane Papiloma Virus (HPV), das für das Zervix-Karzinom bei Frauen verantwortlich ist. 2018 wurde die Impfempfehlung auf Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren ausgeweitet. Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz zur Verhinderung der Übertragung von Masern auf Kinder, Jugendliche sowie immungeschwächte Menschen. Auch dazu beantworten wir Ihre Fragen gern.
Impfaktionen
Jedes Jahr schwärmt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst in die Schulen aus. Im Auftrag des Landes Niedersachsen wollen wir die Verbesserung der Durchimpfungsraten erreichen, individuelle Impflücken schließen und die tatsächlichen Durchimpfungsraten feststellen. Dazu sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Für die Beratung benötigen wir den Impfausweis und im Falle einer Impfung auch die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes. Es werden bei den Impfaktionen in den Schulen und nach Terminabsprache im Gesundheitsamt folgende Impfungen für Kinder und Jugendliche angeboten:
Impfungen, die von der STIKO empfohlen sind, werden üblicherweise von den Krankenkassen finanziert und sind beihilfefähig.
Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen
Auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin, dem Landkreis und der kreisfreien Stadt. Diese bieten neben der Beratung auch kostenlose Impfungen an.
Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen und zum weiteren individuellen Beratungsangebot.
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Impfung: Beratung
- Informationen zu Reisemedizinischen ImpfungenDer Link führt zum Auswärtigen Amt.
- Wissenswertes über Impfungen
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Informationen zu Reisemedizinischen ImpfungenDer Link führt zum Auswärtigen Amt.
- Wissenswertes über Impfungen
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007
Stichwörter
impfen, Infektionsschutz, Reisen, Reisemedizin, Ausland, Reisemedizinische Untersuchungen