Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Dissen am Teutoburger Wald - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stievenstraße 3

    49201 Dissen am Teutoburger Wald

    Behindertenparkplatz: Vor dem Bürgerbüro (gegenüberliegende Straßenseite)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Bürgerbüro
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Dissen aTW, Krümpel

    Bus: 148, 309, 413, 416, 419, 420, 425, 426, 436, 461, 466, 467, 475, N6, X460.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Gebäude ist ebenerdig erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05421 303-161

    Fax: 05421 303-365

    E-Mail: standesamt@dissen.de

    Bankverbindung

    Stadtkasse Dissen aTW

    Empfänger: Stadtkasse Dissen aTW

    IBAN: DE77 2655 0105 1623 1013 57

    BIC: NOLADE22XXX

    Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2021 (von: Herbermann, Uwe)

    Technisch geändert am 23.06.2021 (von: Herbermann, Uwe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)