Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Wietmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 5

    49835 Wietmarschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 62

    49835 Wietmarschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@wietmarschen.de

    Telefon Festnetz: 05908 9399-0

    Fax: 05908 9399-10

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitsgemeinde Wietmarschen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 62

    49835 Wietmarschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Lohne, Hauptstr. 62, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di: 08:30 - 12.30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:30 - 12.30Uhr Bürgerbüro zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr Nebenstelle Wietmarschen, Am Markt 5, 49835 Wietmarschen Mo: 08:30 - 12:30 Uhr Di: 08:30 - 12:30 Uhr Mi: Geschlossen Do: 16:00 - 18:0 Uhr Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05908 9399-0

    Fax: 05908 9399-10

    E-Mail: gemeinde@wietmarschen.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024