Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lathen - Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    49758 Lathen

    Hausanschrift

    Erna-de-Vries-Platz 7

    49762 Lathen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Erna-de-Vries-Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Erna-de-Vries-Platz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lathen, Marktplatz
      Linie:
      • Bus: Linie 931

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Aufgrund von Corona nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 05933 66-66

    Telefon Festnetz: 05933 66-0

    E-Mail: info@lathen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.00 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.00 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de