Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Aue: Hinweis auf Trauzimmer / Online-Urkunde
In Uelzen können Sie im Trauzimmer des Rathauses (Altbau) oder im Schloss Holdenstedt die Lebenspartnerschaft begründen (nähere Informationen unter Formulare). Zusätzlich steht der Rittersaal der Burg Bodenteich zur Verfügung.
Haben Sie bereits die Lebenspartnerschaft in Uelzen begründet und benötigen neue Urkunden, können Sie sie persönlich, schriftlich oder mit nachstehendem Link online anfordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Hansestadt Uelzen - Team Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 73 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 581 800-6260(Unter dieser Telefonnummer können Sie einen Termin für ein Anliegen beim Standesamt erhalten.)
E-Mail: standesamt@stadt.uelzen.de
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr 40.00 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.00 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007
Stichwörter
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung