Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Fredenbeck: Lebenspartnerschaft - Begründung
Seit August 2001 bestand in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Beide Partner hatten die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden, in dessen Bezirk einer der beiden seinen Wohnsitz hat.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr erlaubt (Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017).
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2787) können seit 1. Oktober 2017 Lebenspartner auf Antrag ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln (§ 20a LPartG § 17a PStG).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Sollten Sie noch keine Lebenspartnerschaft begründet haben und beabsichtigen Sie zu heiraten, verweise ich auf die Hinweise unter Eheschließung.
Seit August 2001 bestand in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Beide Partner hatten die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich zur Niederschrift bei der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten anzumelden, in dessen Bezirk einer der beiden seinen Wohnsitz hat.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr erlaubt (Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017).
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2787) können seit 1. Oktober 2017 Lebenspartner auf Antrag ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln (§ 20a LPartG § 17a PStG).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Sollten Sie noch keine Lebenspartnerschaft begründet haben und beabsichtigen Sie zu heiraten, verweise ich auf die Hinweise unter Eheschließung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 Ordnung und Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Engelhardt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fredenbeck: Lebenspartnerschaft - Begründung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR
Hinweise für Fredenbeck: Lebenspartnerschaft - Begründung
Gebühr: 10,00 EUR Lebenspartnerschaftsurkunde
Gebühr: 10,00 EUR Lebenspartnerschaftsurkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007
Stichwörter
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung