Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr 1. Sonnabend im Monat: 08.30 - 12.00 Uhr (darüber hinaus nach Vereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Heddendorp
Frau Mareike Zimmermann (Personenstandswesen, Friedhof)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stelle: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind.
Sh. auch: Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stelle: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Es müssen Fristen beachtet werden.
Die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist frühestens 6 Monate vorher möglich. 4 Wochen vorher sollten die Unterlagen im Standesamt vorliegen.
Kosten
Gebühr 40.00 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.00 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.00 EUR
Hinweise für Stelle: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Gebühr: 80,00 EUR
Einer der Partner oder beide Partner sind Ausländer
- Gebühr 10,00 EUR (weitere Exemplare: 5,00 EUR
Lebenspartnerschaftsurkunde
- Gebühr:25,00 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
- Gebühr: 40,00 EUR
Beide Partner sind Deutsche
Weitere Informationen
Hinweise für Stelle: Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007
Stichwörter
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung