Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Diepholz: Eingetragene Lebenspartnerschaft / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.

    Benötigte Unterlagen

    Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.

    Gebühren

    Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
    Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro



    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.

    Benötigte Unterlagen

    Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.

    Gebühren

    Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
    Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05441 909

    Fax: 05441 909-252

    E-Mail: webmaster@stadt-diepholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Eingetragene Lebenspartnerschaft / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024