Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Diepholz: Eingetragene Lebenspartnerschaft / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Auf der Grundlage der vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro
Auf der Grundlage der vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage eines Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
Ausstellung der Urkunde: 15,00 Euro
Für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Eingetragene Lebenspartnerschaft / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007
Stichwörter
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Metainformation
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- Ursprungsportal: Eingetragene Lebenspartnerschaft / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister in Diepholz
- Ursprungsportal: Eingetragene Lebenspartnerschaft / beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister in Diepholz