Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Beschreibung

    Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Schöningen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    38364 Schöningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Busbahnhof
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schöningen, ZOB
      Linie:
      • Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05352 512-199

    Telefon Festnetz: 05352 512-141

    Telefon Festnetz: 05352 512-241

    E-Mail: standesamt@schoeningen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00

    BIC: GENODEF1WXX

    Bankinstitut: Volksbank eG

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit beider Partner

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr 40.00 EUR

    Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.00 EUR

    Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de