Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Brome, Schule
Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05833 84-137
Bankverbindung
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00
BIC: GENODEF1HMN
Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg
Samtgemeinde Brome
Empfänger: Samtgemeinde Brome
IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hannover
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.: Gebühr 25.0 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden: Gebühr 80.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.08.2007
Stichwörter
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung