• Ganderkesee (Landkreis Oldenburg, Niedersachsen)
Eheschließung Vollzug

- Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

  • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
  • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Beschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Online-Dienste

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zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll. 

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll. 

Ansprechpartner

Fachdienst 32 - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Mühlenstraße 2-4

27777 Ganderkesee

Öffnungszeiten

Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.; Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04222 44-0

Fax: 04222 44-120

E-Mail: standesamt@ganderkesee.de

Weitere Informationen

Um die Mitarbeitenden anzuzeigen, klicken Sie bitte auf die Organisationseinheit.

Version

Technisch erstellt am 23.06.2023

Technisch geändert am 07.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Gemeinde Ganderkesee - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Mühlenstrasse 2-4

27777 Ganderkesee

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1661

27767 Ganderkesee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung ; Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.

Version

Technisch erstellt am 08.10.2007

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Formulare

Keine

Voraussetzungen

  • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.

Handlungsgrundlage(n)

  • §104 BGB
  • § 1310 BGB
  • § 1312 BGB
  • § 1896 ff. BGB
  • § 1903 BGB
  • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
  • § 6 PStG
  • § 11 PStG
  • § 13 PStG
  • § 29 PStV
  • Art. 14.1 ff. PStGVwV

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.

Fristen

Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

Kosten

  • Einzelfallabhängig, kann variieren.
  • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. : Gebühr 40,00 EUR

Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen. : Gebühr 100,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.11.2020

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Trauung, Hochzeit, Die Ehe schließen, Eheschließung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024