- Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten
- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Beschreibung
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll.
Ansprechpartner
Stadt Lehrte - Sachgebiet Standesamt
Beschreibung
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe für das Standesamt:
https://www.lehrte.de/de/aktuelles/online-terminvergabe.html
Für dort nicht genannte Dienstleistungen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Hinweis: Ab April 2024 bis Oktober 2024 bietet das Standesamt Lehrte auch an jedem 3. Samstag im Monat Trauungen an.
Zur Vorbereitung der Anmeldung von Eheschließungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Nach Übersendung des Kontaktformulars werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Standesamt Lehrte ist in allen Lebenslagen gerne für Sie da. Neben der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen nimmt die beratende Tätigkeit einen großen Teil unserer vielseitigen Arbeit ein.
Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung, Urkundenausstellung aus den Registern, Vaterschaftsanerkennung, Kirchenaustritt und über zahlreiche Namenserklärungen. Immer individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. Urkunden, die sich auf Geburten vor über 110 Jahren, Eheschließungen vor über 80 Jahren und Sterbefällen vor über 30 Jahren beziehen, bekommen Sie aufgrund der Abgabefristen im Stadtarchiv .
Das Standesamt befindet sich im Rathaus Lehrte im Erdgeschoss in den Räumen 16 bis 18, ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.
Nachfolgend finden Sie unsere Dienstleistungen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@lehrte.de
Fax: 05132 505-2499
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.
Rechtsgrundlage(n)
- §104 BGB
- § 1310 BGB
- § 1312 BGB
- § 1896 ff. BGB
- § 1903 BGB
- Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
- § 6 PStG
- § 11 PStG
- § 13 PStG
- § 29 PStV
- Art. 14.1 ff. PStGVwV
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.
Fristen
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Kosten
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. : Gebühr 40.0 EUR
Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen. : Gebühr 100.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.11.2020
Stichwörter
Trauung, Hochzeit, Die Ehe schließen, Eheschließung