Eheschließung Vollzug

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll. 

    Zuständigkeit

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.

    An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Öffnungszeiten

    Die Stadtverwaltung erreichen Sie nach Vereinbarung eines Termins. So ist gewährleistet, dass Sie Ihren Ansprechpartner immer ohne Wartezeiten erreichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gefahrenabwehr, Verkehr/ untere Verkehrsbehörde, Standesamt, Bürgerbüro

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Barsinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, beide ledig (noch nie verheiratet waren) sind, beide in Barsinghausen wohnhaft sind und keine gemeinsamen Kinder haben, benötigen Sie jeweils die beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister und jeweils den gültigen Personalausweis/Reisepass.

    Die beglaubigten Abschriften erhalten Sie in dem Standesamt, das zu Ihrem Geburtsort gehört.

    Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, beide ledig (noch nie verheiratet waren) sind, beide in Barsinghausen wohnhaft sind und keine gemeinsamen Kinder haben, benötigen Sie jeweils die beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister und jeweils den gültigen Personalausweis/Reisepass.

    Die beglaubigten Abschriften erhalten Sie in dem Standesamt, das zu Ihrem Geburtsort gehört.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    Die Eheschließenden müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
    Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
    Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis (z.B. eine noch bestehende Ehe), entgegenstehen.
    Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so ist eine erneute Anmeldung notwendig.

    Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    Die Eheschließenden müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
    Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
    Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis (z.B. eine noch bestehende Ehe), entgegenstehen.
    Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so ist eine erneute Anmeldung notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten Ort.

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten Ort.

    Fristen

    Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin stattfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    • Einzelfallabhängig, kann variieren.
    • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. : Gebühr 40.0 EUR

    Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen. : Gebühr 100.0 EUR

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Einzelfallabhängig, kann variieren.

    Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand von 50,00 EUR. 

    Gebühr:100,00 EUR
    Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.

    Gebühr:40,00 EUR
    Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.

    Einzelfallabhängig, kann variieren.

    Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand von 50,00 EUR.

    Gebühr:100,00 EUR
    Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.

    Gebühr:40,00 EUR
    Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Bei Trauungen außerhalb des Trauzimmers fallen für die Bereitstellung der Räumlichkeiten Mehrkosten an.

    Bei Trauungen außerhalb des Trauzimmers fallen für die Bereitstellung der Räumlichkeiten Mehrkosten an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barsinghausen: Eheschließung bei deutschen Partnern

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Die Ehe schließen, Hochzeit, Eheschließung, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)