Eheschließung Vollzug

    Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Hinweise für Braunschweig: Eheschließung für deutsche Staatsangehörige (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll. 

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Standesamt

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    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

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    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

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    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

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    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
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    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

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    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Beschreibung

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    Rathaus

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    Schloss Richmond

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    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3309

    38023 Braunschweig

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

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    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.

    Fristen

    Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    • Einzelfallabhängig, kann variieren.
    • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.: Gebühr 40.00 EUR

    Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.: Gebühr 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 09.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Stichwörter

    Eheschließung, Trauung, Hochzeit, Die Ehe schließen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de