Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung
Beschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Niedersachsen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung (Wirtschaftsförderung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt je nach Förderprogramm bei der NBank oder beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet Sie aktiv werden wollen.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Spelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Spelle Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Kontakt
Internet
Landkreis Emsland - Fachbereich Wirtschaft und Kreisentwicklung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 62
49705 Meppen
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
Linie:- Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Martina Kruse
Telefon Festnetz: 05931 44-1596
E-Mail: martina.kruse@emsland.de
Internet
Formulare
KMU-Förderung (Investitionsförderung)
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Bauen/Planung u. Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Spelle Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Kontakt
Kontaktperson
Fachbereich Bauen/Planung u. Umwelt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Unterstützung und Informationen bei der Wahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Region bzw. des geeigneten Standortes benötigen, wenden Sie sich an die Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH.
Hinsichtlich der vielfältigen zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen informiert und unterstützt Sie im Auftrag des Landes die NBank.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 21.02.2012
Stichwörter
Förderprogramm, Subvention, EU-Förderung, Investitionen, Unternehmensgründung, Gewerbeansiedlung, Gewerbeflächen, Existenzgründer, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung, Wirtschaftsförderung, Investieren, Beihilfe, Investitionsförderung, Unternehmensbetreuung