Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Holtriem - Fachbereich I - Ordnung u. Bürgerservice, Bürgerbüro, Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auricher Straße 9

    26556 Westerholt

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinter dem Rathaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Westerholt, Kirche
      Linie:
      • Bus: 378, 314

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04975 9193-55

    Telefon Festnetz: 04975 9193-24

    E-Mail: info@holtriem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de