Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Breithof 6

    27804 Berne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.:08:30-12:30 Mo.-Di.:14:00-16:00 Do.:14:00-18:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04406 941-350

    Fax: 04406 941149

    E-Mail: b.ashauer@gemeinde-berne.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...

    Stichwörter

    Gewerbeamt, Gewerbeschein, Gewerbestelle, Ordnungsabteilung, Ordnungsamt, städtischer Ordnungsdienst

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de