Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Stadt Damme
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christopher Vismann
Internet
Stadt Damme - Fachbereich I Bürgerservice und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung