Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Artland - Fachbereich 4 - Ordnung und Beteiligungen
Adresse
Besucheranschrift
Kontaktperson
Herr Sascha Dewitz
Ordnung und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05431 182-114
Fax: 05431 182-506
Kontaktperson
Frau Runge
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Gaststättengesetz (GastG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen