Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Laer - Fachbereich III Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Glandorfer Straße 5

    49196 Bad Laer

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Laer, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 466, 424, 426, 313

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05424 2911-0

    Fax: 05424 2911-19

    E-Mail: rathaus@bad-laer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Bad Laer

    Empfänger: Gemeinde Bad Laer

    IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68

    BIC: NOLADE22

    Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de