Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Ganderkesee
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich: Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ganderkesee - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ganderkesee, Bergedorfer Str.
Linien:- Bus: 220
- Bus: 247
- Bus: 244
- Haltestelle: Ganderkesee, Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: RB58
- Bus: 247
- Bus: 245
- Bus: 244
- Bus: 220
- Bus: 238
- Bus: 248
- Bus: 246
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rykena
Frau Fischer
Internet
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten