Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ganderkesee

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich: Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04222 44-120

    Telefon Festnetz: 04222 44

    E-Mail: rathaus@ganderkesee.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Ganderkesee - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ganderkesee, Bergedorfer Str.
      Linien:
      • Bus: 220
      • Bus: 247
      • Bus: 244
    • Haltestelle: Ganderkesee, Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: RB58
      • Bus: 247
      • Bus: 245
      • Bus: 244
      • Bus: 220
      • Bus: 238
      • Bus: 248
      • Bus: 246

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-0

    Fax: 04222 44-120

    E-Mail: rathaus@ganderkesee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de