Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 21 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1254
26833 Hesel
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kreuzung L24
Linien:- Bus: 619
- Bus: 625
- Bus: 476
- Haltestelle: Kreuzung B72/436
Linien:- Bus: 460
- Bus: 625
- Bus: 467
- Haltestelle: B436
Linien:- Bus: 467
- Bus: 619
- Bus: 460
- Bus: 625
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jasmin Helmers
Telefon Festnetz: 04950 39-2112
E-Mail: j.helmers@hesel.de
Herr Renko Dreesmann
Telefon Festnetz: 04950 39-2111
E-Mail: r.dreesmann@hesel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Gaststättengesetz (GastG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen