Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 21 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreuzung L24
      Linien:
      • Bus: 625
      • Bus: 476
      • Bus: 619
    • Haltestelle: B436
      Linien:
      • Bus: 625
      • Bus: 467
      • Bus: 460
      • Bus: 619
    • Haltestelle: Kreuzung B72/436
      Linien:
      • Bus: 460
      • Bus: 625
      • Bus: 467

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postfachadresse

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04950 39-0

    Fax: 04950 39-39

    E-Mail: info@hesel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de