Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Bunde - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedhofsweg
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kirchring
Linie:- Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1251
26828 Bunde
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten