Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Für die Durchführung einer öffentliche Veranstaltung sowie einer privaten Veranstaltung, die jedoch die Öffentlichkeit beeinträchtigt, ist eine Genehmigung zu beantragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Varel - Fachdienst Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windallee 4

    26316 Varel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr Mo.-Mi.: 14:00 - 16:00 Uhr Do.: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04451 126-180

    Fax: 04451 126-197

    E-Mail: ordnung@varel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    • Anzeigefrist: 2 Monate
      vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de