Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Für die Durchführung einer öffentliche Veranstaltung sowie einer privaten Veranstaltung, die jedoch die Öffentlichkeit beeinträchtigt, ist eine Genehmigung zu beantragen.



    Allgemeine Informationen

    Für die Durchführung einer öffentliche Veranstaltung sowie einer privaten Veranstaltung, die jedoch die Öffentlichkeit beeinträchtigt, ist eine Genehmigung zu beantragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windallee 4

    26316 Varel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr Mo.-Mi.: 14:00 - 16:00 Uhr Do.: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04451 126-180

    Fax: 04451 126-197

    E-Mail: ordnung@varel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Varel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

    Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    • Anzeigefrist: 2 Monate
      vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
    • Anzeigefrist: 2 Monate
      vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)