Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung
Für die Durchführung einer öffentliche Veranstaltung sowie einer privaten Veranstaltung, die jedoch die Öffentlichkeit beeinträchtigt, ist eine Genehmigung zu beantragen.
Für die Durchführung einer öffentliche Veranstaltung sowie einer privaten Veranstaltung, die jedoch die Öffentlichkeit beeinträchtigt, ist eine Genehmigung zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr Mo.-Mi.: 14:00 - 16:00 Uhr Do.: 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Smit
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
Formulare
Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung
- Anzeigefrist: 2 Monate
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
- Anzeigefrist: 2 Monate
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Varel: Veranstaltungsgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen