Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Werlte - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 86 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag: 08:15 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:15 - 12.30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 8:15 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05951 201-310
Fax: 05951 201-191
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung