Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  
Formulare
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...
Gemeinde Lastrup - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Mittwoch & Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Anzeigefrist: 4 Wochen (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung