Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Linie:- Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Linie:- Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hölzen
Telefon Festnetz: 04471 15-114
E-Mail: hoelzen@lkclp.de
Internet
Formulare
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...
Fachbereich 2 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Achtung: Das Sozialamt ist mittwochs ganztägig geschlossen. Sofern ein Termin außerhalb dieser Sprechzeiten benötigt wird, kontaktieren Sie bitte den/die jeweilige/n Ansprechpartner/in.
Kontakt
Fax: 04474 899-30
Telefon Festnetz: 04474 899-0
Kontaktperson
Herr Wilfried Schewe
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen