Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Inselgemeinde Juist - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Friesenstraße 15
26571 Juist
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir um telefonische Anmeldung.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Inselgemeine Juist
Empfänger: Inselgemeine Juist
IBAN: DE92 2836 1592 8501 7035 00
BIC: GENODEF1MAR
Bankinstitut: Volksbank Fresena
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, veranstalten, Veranstaltungsgenehmigung, Sondernutzung beantragen