Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kanalstraße Süd 54

    26629 Großefehn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04943 920-0

    Fax: 04943 920-106

    E-Mail: gemeinde@grossefehn.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 4 Wochen (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Großefehn: Veranstaltung: Anzeige

    Weiter gibt es Sonderregelungen für Veranstaltungen, an den Lebensmittel angeboten bzw. verkauft werden. In beiden Fällen beträgt die Anzeigefrist dann 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt) und es sind weitere Anzeigen (z. B. Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz) erforderlich.

    Weiter gibt es Sonderregelungen für Veranstaltungen, an den Lebensmittel angeboten bzw. verkauft werden. In beiden Fällen beträgt die Anzeigefrist dann 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt) und es sind weitere Anzeigen (z. B. Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz) erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024