Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Edewecht - Ordnung und Asyl
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Edewecht Markt
Linie:- Bus: 380 und 393
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Edewecht
Empfänger: Gemeindekasse Edewecht
IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen