Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Fredenbeck: Veranstaltungsgenehmigung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel 8 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Fredenbeck - Fachbereich 3 Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 45 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Fredenbeck, Rathaus
Linie:- Bus: 2365
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Grube
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Hinweise für Fredenbeck: Veranstaltungsgenehmigung
- Anzeigefrist: 8 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Fredenbeck: Veranstaltungsgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten