Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Apensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 27

    21641 Apensen

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin erforderlich Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin erforderlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin erforderlich

    Kontakt

    Fax: 04167 9127-99

    Telefon Festnetz: 04167 9127-0

    E-Mail: Samtgemeinde@Apensen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Apensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 27

    21641 Apensen

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04167 9127-99

    Telefon Festnetz: 04167 9127-0

    E-Mail: INFO@Apensen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungsgenehmigung, Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de