Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    27442 Gnarrenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04763 3848-140

    Fax: 04763 3848-120

    E-Mail: buergerbuero@gnarrenburg.de

    Weitere Informationen

    Im gesamten Rathaus ist freies WLAN vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Webservice, Gemeinde Gnarrenburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Gnarrenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)