Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Soweit Sie eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde Schwanewede planen, benötigen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Hierfür ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einzureichen.



    Allgemeine Informationen

    Soweit Sie eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde Schwanewede planen, benötigen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Hierfür ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einzureichen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Schwanewede, Fachbereich 2, Abteilung Ordnungsamt

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Schwanewede, Fachbereich 2, Abteilung Ordnungsamt

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Damm 4

    28790 Schwanewede

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04209 74-0

    Fax: 04209 74-182

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schwanewede)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung

    Die Veranstaltung ist unter Verwendung des Veranstaltungsantrages mit Angabe aller dort abgefragten Angaben anzumelden. Neben dem vollständig ausgefüllten Veranstaltungsantrag werden im Regelfall folgende, weitere Unterlagen benötigt:

    • Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Darstellung der Aufbauten inkl. Bemaßung
    • Veranstaltungskonzept
    • Preislisten der Speisen und Getränke
    • Bei gewerblichen Veranstaltern: Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung
    • Bei Vereinen: Nachweis der Gemeinnützigkeit
    • Bei Großveranstaltungen: Sicherheitskonzept

    Die Veranstaltung ist unter Verwendung des Veranstaltungsantrages mit Angabe aller dort abgefragten Angaben anzumelden. Neben dem vollständig ausgefüllten Veranstaltungsantrag werden im Regelfall folgende, weitere Unterlagen benötigt:

    • Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Darstellung der Aufbauten inkl. Bemaßung
    • Veranstaltungskonzept
    • Preislisten der Speisen und Getränke
    • Bei gewerblichen Veranstaltern: Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung
    • Bei Vereinen: Nachweis der Gemeinnützigkeit
    • Bei Großveranstaltungen: Sicherheitskonzept

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung

    • Anzeigefrist: 1 Woche
      vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
    • Anzeigefrist: 1 Woche
      vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung

    Zusätzlich zu der benötigten Veranstaltungsgenehmigung wird regelmäßig eine Gestattung für den Ausschank von Getränken und der Ausgabe von Speisen sowie ggf. eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Änderung der Verkehrsführung oder Reduzierung der Geschwindigkeiten benötigt. Diese Genehmigungen sind separat beim Ordnungsamt zu beantragen. Auch wird häufig eine GEMA-Genehmigung benötigt – diese ist ebenfalls separat bei der GEMA einzuholen. 

    Zusätzlich zu der benötigten Veranstaltungsgenehmigung wird regelmäßig eine Gestattung für den Ausschank von Getränken und der Ausgabe von Speisen sowie ggf. eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Änderung der Verkehrsführung oder Reduzierung der Geschwindigkeiten benötigt. Diese Genehmigungen sind separat beim Ordnungsamt zu beantragen. Auch wird häufig eine GEMA-Genehmigung benötigt - diese ist ebenfalls separat bei der GEMA einzuholen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)