Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung
Soweit Sie eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde Schwanewede planen, benötigen Sie eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Hierfür ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einzureichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Schwanewede, Fachbereich 2, Abteilung Ordnungsamt
Ansprechpartner
Gemeinde Schwanewede - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04209 74-0
Fax: 04209 74-182
Kontaktperson
Frau Bahr
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung
Die Veranstaltung ist unter Verwendung des Veranstaltungsantrages mit Angabe aller dort abgefragten Angaben anzumelden. Neben dem vollständig ausgefüllten Veranstaltungsantrag werden im Regelfall folgende, weitere Unterlagen benötigt:
- Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Darstellung der Aufbauten inkl. Bemaßung
- Veranstaltungskonzept
- Preislisten der Speisen und Getränke
- Bei gewerblichen Veranstaltern: Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Bei Vereinen: Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Bei Großveranstaltungen: Sicherheitskonzept
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Schwanewede: Veranstaltungsgenehmigung
Zusätzlich zu der benötigten Veranstaltungsgenehmigung wird regelmäßig eine Gestattung für den Ausschank von Getränken und der Ausgabe von Speisen sowie ggf. eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Änderung der Verkehrsführung oder Reduzierung der Geschwindigkeiten benötigt. Diese Genehmigungen sind separat beim Ordnungsamt zu beantragen. Auch wird häufig eine GEMA-Genehmigung benötigt - diese ist ebenfalls separat bei der GEMA einzuholen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten