Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Tostedt - Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 26 a

    21255 Tostedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-254

    Fax: +49 4182 298-108

    E-Mail: Ordnungsamt@tostedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummern: 04182/298-267, -253, -215, -250

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Veranstaltungsgenehmigung

    Verkehrsbehörde

    Landkreis Harburg

    -BürgerService/ Verkehr-

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Telefon +49 4171 693-7933 (Frau Timm) oder -9742 (Herr Deth)

    Telefax +49 4171 693-99740

    E-Mail : verkehrsgenehmigungen@LKHarburg.de

    Internet: www.landkreis-harburg.de

             Antrag stationäre Veranstaltung

             Bestätigung Haftpflichtversicherung

    Landkreis Harburg - Zeltabnahme

    Landkreis Harburg, Abteilung Bauen

    Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)

    Telefon: 04171/693-575 (Frau Gilenski)

    Fax: 04171/693-99 600

    E-Mail: s.gilenski@lkharburg.de

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungsgenehmigung, Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de