Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige

    Ordnungsabteilung -Bereich Gewerbe- der Gemeinde Seevetal.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige

    Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seevetal - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hittfeld, Kirche
      Linien:
      • Bus: 148
      • Bus: 4148
      • Bus: 348

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Zahlungsarten: bar, EC-Kartenzahlung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2324

    E-Mail: m.barlag@seevetal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige

    • Anzeigefrist: 4 Wochen
      vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige

    Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bauverwaltungsabteilung der Gemeinde Seevetal.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de