Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige
Ordnungsabteilung -Bereich Gewerbe- der Gemeinde Seevetal.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige
Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Gemeinde Seevetal - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hittfeld, Kirche
Linien:- Bus: 148
- Bus: 4148
- Bus: 348
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Zahlungsarten: bar, EC-Kartenzahlung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2324
E-Mail: m.barlag@seevetal.de
Kontaktperson
Frau Barlag
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
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- Anzeigefrist: 4 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bauverwaltungsabteilung der Gemeinde Seevetal.
Bemerkungen
Hinweise für Seevetal: Veranstaltung: Anzeige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten