Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Beverstedt - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    27616 Beverstedt

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladeplatz Elektromobilität
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 25
    Gebühren: nein

    VBN Niedersachsen, Rathaus Beverstedt

    Bus: Linien 558/559, 567/571, 575, 579


    VBN-Plus Sammeltaxi

    Bus: AST 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 59

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Gemeinde Beverstedt

    Empfänger: Gemeinde Beverstedt

    IBAN: DE58 2926 5747 4840 4004 00

    BIC: GENODEF1BEV

    Bankinstitut: Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG

    Gemeinde Beverstedt

    Empfänger: Gemeinde Beverstedt

    IBAN: DE51 2925 0000 0139 3311 90

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Formulare

    Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2021 (von: Wilkens, Kai)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Wilkens, Kai)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)