Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Ordnungswesen
Beschreibung
Fachbereich 2 - Sicherheit, Einwohnerservice, Bildung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Aufgrund der gegenwärtigen Ereignisse in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus sindBesuche im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Cieplik
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Fax: 05069 800-91
Telefon Festnetz: 05069 800-47
E-Mail: tobias.cieplik@nordstemmen.de
Herr Ralf Wolthausen
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Telefon Festnetz: 05069 800-41
Fax: 05069 800-91
E-Mail: standesamt@nordstemmen.de
E-Mail: ordnungswesen@nordstemmen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung