Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Info-Point: Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Bürgerbüro: Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Standesamt: Mo. - Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen: Mo. - Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr zusätzlich Do. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Tel.: 05152/782-0
Kontakt
Telefon Festnetz: 05152 782-121
E-Mail: systemho@stadt-ho.de
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen