Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Bei Veranstaltungen aller Art sind je nach Art und Umfang der Veranstaltung verschiedene Genehmigungen zu beantragen bzw. Behörden zu informieren.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige

    Eventuell erforderliche ergänzende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anzeigeformular.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige

    Bitte füllen Sie untenstehendes Formular "Anzeige einer Veranstaltung" aus und reichen es spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei linksstehendem Ansprechpartner ein.

    Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da zu der Anzeige in der Regel u. a. die Feuerwehr, die Bauaufsichtsbehörde, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde gehört werden müssen.

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige

    Hinweis zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihrer Anzeige werden Ihre Daten gespeichert.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de