Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige
Bei Veranstaltungen aller Art sind je nach Art und Umfang der Veranstaltung verschiedene Genehmigungen zu beantragen bzw. Behörden zu informieren.
Bei Veranstaltungen aller Art sind je nach Art und Umfang der Veranstaltung verschiedene Genehmigungen zu beantragen bzw. Behörden zu informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungundverkehr@springe.de
Kontaktperson
Frau Annika Schulten
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige
Eventuell erforderliche ergänzende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anzeigeformular.
Eventuell erforderliche ergänzende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anzeigeformular.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige
Bitte füllen Sie untenstehendes Formular "Anzeige einer Veranstaltung" aus und reichen es spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei linksstehendem Ansprechpartner ein.
Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da zu der Anzeige in der Regel u. a. die Feuerwehr, die Bauaufsichtsbehörde, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde gehört werden müssen.
Bitte füllen Sie untenstehendes Formular "Anzeige einer Veranstaltung" aus und reichen es spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei linksstehendem Ansprechpartner ein.
Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da zu der Anzeige in der Regel u. a. die Feuerwehr, die Bauaufsichtsbehörde, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde gehört werden müssen.
Fristen
Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Springe: Veranstaltung: Anzeige
Hinweis zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihrer Anzeige werden Ihre Daten gespeichert.
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen