Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige

    Die Veranstaltung muss bei der Stadt Lehrte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Lehrte - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31275 Lehrte

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Veranstaltungsanzeige

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige

    Die Stadt Lehrte benötigt folgende Unterlagen:

    - Veranstaltungsanzeige
    - Sicherheitskonzept
    - Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
    - Lageplan mit - wenn vorhanden - ausgewiesenem Bühnenaufbau

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige

    Die Veranstaltungsanzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Behörde einzureichen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Behörden beteiligt werden müssen. Die im Rahmen des Verfahrens ergangenen Stellungnahmen werden bei der Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige

    Die Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige

    Eventuell weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz, verkehrsbehördliche Genehmigungen, Erlaubnis zur Plakatierung, usw.) bleiben von dieser Anzeige unberührt und sind bei den zuständigen Stellen gesondert zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de