Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige
Die Veranstaltung muss bei der Stadt Lehrte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Stadt Lehrte - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05132 505-2299
E-Mail: Gefahrenabwehr@lehrte.de
Kontaktperson
Herr König
Formulare
Veranstaltungsanzeige
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige
Die Stadt Lehrte benötigt folgende Unterlagen:
- Veranstaltungsanzeige
- Sicherheitskonzept
- Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Lageplan mit - wenn vorhanden - ausgewiesenem Bühnenaufbau
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Fristen
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige
Die Veranstaltungsanzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Behörde einzureichen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Behörden beteiligt werden müssen. Die im Rahmen des Verfahrens ergangenen Stellungnahmen werden bei der Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige
Die Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige
Eventuell weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz, verkehrsbehördliche Genehmigungen, Erlaubnis zur Plakatierung, usw.) bleiben von dieser Anzeige unberührt und sind bei den zuständigen Stellen gesondert zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten