Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Bad Sachsa - Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 3

    37441 Bad Sachsa

    Hausanschrift

    Postfach 1276

    37438 Bad Sachsa

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Di: 08:30 - 12:30 Mi: 08:30 - 12:30 Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Fr: 08:30 - 12:30

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 3

    37441 Bad Sachsa

    Kontakt

    Fax: 05523 3003-50

    Telefon Festnetz: 05523 3003-0

    E-Mail: ordnungsamt@bad-sachsa.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Bad Sachsa, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 1

    37441 Bad Sachsa

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05523 3003-0

    Fax: 05523 3003-49

    E-Mail: rathaus@bad-sachsa.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Sondernutzung beantragen, veranstalten, Veranstaltungen, Veranstaltungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de