Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Adelebsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Einheitsgemeinde Adelebsen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 220
37137 Adelebsen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen