Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Hinweise für Lengede: Veranstaltung: Anzeige

    Allgemeine Informationen

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Hinweise für Lengede: Veranstaltung: Anzeige

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice, Ordnung, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 05344 89-30

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Hinweise für Lengede: Veranstaltung: Anzeige

    In Bezug auf Veranstaltungssicherheit ist zu beachten:

    1. Infoblatt zur Veranstaltungssicherheit

    2. Feststellungsbogen für Veranstaltungen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Lengede: Veranstaltung: Anzeige

    Anzeigefrist: 8 Wochen

    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise für Lengede: Veranstaltung: Anzeige

    Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English