Veranstaltung Erlaubnis

    Veranstaltung: Anzeige

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Grasleben - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    38368 Grasleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße
    • Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05357 9600-0

    Fax: 05357 9600-55

    E-Mail: grasleben@grasleben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Grasleben

    Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben

    IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse

    Formulare

    Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung...

    Weitere Informationen

    Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
    • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Veranstaltungen, veranstalten, Veranstaltungsgenehmigung, Sondernutzung beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English