Zuwendungsbestätigung

    Zuwendungsbestätigung

    Beschreibung

    Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist der zuständigen Stelle eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.

    Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.

    Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.

    Steuerbegünstigte Zwecke sind:

    • gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)

    • mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

    • kirchliche Zwecke (§ 54 AO).

    Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:

    • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,

    • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,

    • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,

    • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Werder 15

    29221 Celle

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 17:00 Uhr (durchgehend) * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5141 915-0

    E-Mail: Poststelle@fa-ce.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Straße 113

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    * Mo. 08:00-12:00 Uhr * Di. 08:00-12:00 Uhr * Mi. geschlossen * Do. 08:00-17:00 Uhr (vor Feiertagen bis 12:00 Uhr) * Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4141 536-0

    E-Mail: Poststelle@fa-std.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Drochtersen - Fachbereich I - Finanzen & Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 25  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04143 919-110

    Fax: 04143 919-115

    E-Mail: m.eckhoff@drochtersen.de

    Internet

    Formulare

    Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts
    Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English